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Immer wieder stellt sich der Bauherr die Frage, benötige ich

 einen SiGeKo ?

 

Ich sage NEIN, wenn sie

                                                 - einen SiGe- Plan erstellen können

                                                 - die Regeln der BG kennen und einhalten

                                                 - das Arbeitsschutzgesetz kennen und einhalten

                                                 - die Betriebssicherheitsverordnung umsetzten

                                                 - die Prüffristen der Geräte kennen und einhalten

                                                 - eine Gefährdung erkennen

                                                 - unterschiedliche Gewerke koordinieren können

                                                 - die RAB 32 beachten

                                                 - usw.

 

Aber entscheiden Sie selbst, an Hand der Tabelle

 

      

 

Hier spart der Bauherr die Kosten für ein Gerüst ein.  Ersparnis gegenüber einem korrekt aufgestellten und von einem Fachmann abgenommendes Gerüst ca. 50 %   

 

 Die Kosten bei einem Unfall belaufen sich je nach Schwere des Unfalls                          > 500.000 Euro.

Und hier tritt mit Sicherheit keine Versicherung für den Bauherrn ein.  

Aus Unwissenheit wurde ggfs. ein günstiger Anbieter und somit der schlechteste Anbieter beauftragt.

Der Gerüstbauer ist nicht in der Haftung, da hier die schriftliche Freigabe des Gerüsts fehlt.

 

Aber abgerechnet wird gemäß Auftrag.

Ein schlechtes Geschäft für den Bauherrn ! 

 

      

  

 

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