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Der Brandschutzbeauftragte wird von vielen Versicherungen und bzw. von der Behörde vorgeschrieben.

Mit der Umsetzung dieser Forderung, tun sich die verantwortlichen noch immer schwer.

Dieses rächt sich spätestens im Versicherungsfall. Lassen Sie es nicht soweit kommen.

Schon über Jahre stellen wir den externen Brandschutzbeauftragten bzw. die

Fachkraft für den vorbeugenden Brandschutz, erfolgreich für unsere Kunden.

 Wir:

                                           -          Erstellen ihre Brandschutzordnung

                                           -          Ermitteln die Brandgefährdung im Betrieb

                                           -          Beraten bei feuergefährliche Arbeitsverfahren

                                           -          Ermitteln die Brand und Explosionsgefahr im Betrieb

                                           -          Ermitteln notwendige Anzahl an Feuerlöscheinrichtungen

                                           -          Unterstützen bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

                                           -          Kontrollieren die Flucht und Rettungspläne

                                           -       Erstellen die Flucht und Rettungspläne

                                           -          Planen und führen die Räumungsübung im Betrieb durch

                                           -        Sprechen für mit den Behörden

 

Durch einen externen Brandschutzbeauftragten werden Personalkosten und Weiterbildungskosten eingespart.

 

Selbst wenn der Brandschutzbeauftragte nicht von den Versicherungen / Gesetzgeber gefordert wird,

haben Sie durch den Einsatz der Fachkraft für den vorbeugenden Brandschutz NUR Vorteile.


 

 

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