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 Bauen, Nie ohne SiGeKo !!!  

 

   Die Erfolgsgeschichte wird auch 2019 weitergeführt.

Wir stellen den Koordinator gemäß der Baustellenverordnung / RAB 30, über die gesamte Bauzeit des Einfamilienhauses zum Festpreis von

 

Nur 2000,00 € Ne.

 

Die am 01. Juli 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung macht es in der Regel erforderlich, dass der Bauherr bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens, einen geeigneten Koordinator (SiGeKo) einsetzt. Nur so wird der Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf den Baustellen verbessert.

 

Eignung der Koordinatoren.

Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen - " RAB 30”, veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt 8/2000, beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderliche Qualifikationen und seine Aufgaben. 

                                                       

                                

Die Kosten für einen SiGeKo, sind gemessen an dem Nutzen, mehr als gering.

 

                       

Solche Arbeiten können teuer werden !!     

                                    

Schützen Sie sich vor hohen Regressforderungen und beauftragen Sie einen Fachmann.

 

Selbst verständliche dürfen wir auch Arbeiten in kontaminierten Bereichen betreuen.

Wir haben die entsprechende Qualifikation gemäß BGR 128 bzw. Anlage 2A der TRGS 524

 

Sprechen Sie mit uns, ihrem SiGeKo 

Erneuerte /Fortbildung 2016

  

Auf "meinen" Baustellen arbeiten,

die Gewerke  über Jahre

Unfallfrei !!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

          

 

 

 

     

 

   

    

 

 

 

 

 

 

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Die Erfolgsgeschichte, geht auch 2019 weiter.

Wir unterstützen weiterhin

den privaten Bauherrn, aktiv.

 

 

 

 

 

 

 

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