
Arbeitgeber sind seit 2004 verpflichtet, Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Ziel ist, dass Beschäftigte möglichst schnell wieder zurück in den Beruf können und so die Arbeitsplätze langfristig erhalten bleiben. Helfen können hier beispielsweise Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, aber auch eine stufenweise Wiedereingliederung oder technische Hilfen am Arbeitsplatz.
Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement rechnet sich für beide Seiten.
Für den Arbeitgeber und die Beschäftigten. Für den Arbeitgeber rechnet es sich, weil es die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten fördert, Fehlzeiten verringert und damit Personalkosten senkt.
Für die betroffenen Beschäftigten selbst ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement ein Angebot, das vor Arbeitslosigkeit oder Frühverrentung schützen kann. Oftmals werden im Laufe des Verfahrens eine angemessene Beschäftigungsmöglichkeit oder andere Hilfen entdeckt, mit denen die Arbeitsunfähigkeit überwunden und damit die (Weiter-) Beschäftigung gesichert werden kann.
Das Betriebliches Eingliederungs-management?
BEM
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und stellen sicher, dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
