Sicher hoch hinaus, aber mit PSA  gegen Absturz!
 

Für alle, die regelmäßig oder ab und zu auf Höhen arbeiten, gibt es Vorschriften zur Nutzung von PSA gegen Absturz. Um Unfälle zu vermeiden, müssen laut § 12 Arbeitsschutzgesetz alle Beschäftigten eine Unterweisung erhalten.

Die DGUV - R 112-198 (Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz) und DGUV -  R 112-199     (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen) geben genauere Anweisungen.
Bevor du die Ausrüstung das erste Mal nutzt, ist eine Schulung Pflicht. 

Nach der Schulung / Unterweisung sollte mindestens einmal im Jahr eine Auffrischung stattfinden.

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